Was kostet eine DiGA und wie entsteht dieser Preis?

Das sagt die Theorie

Tatsächlicher Herstellerpreis: Im ersten Jahr nach Aufnahme einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis am Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) legen die Hersteller den sog. „tatsächlichen Herstellerpreis“ fest – unabhängig davon, ob die DiGA vorläufig oder dauerhaft gelistet ist.

Produktspezifischer Höchstbetrag: Um eine willkürliche Bepreisung durch die Hersteller zu vermeiden, wird dieser Preis durch die sog. Höchstbetragsregelung gedeckelt, indem GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände eine gemeinsame Rahmenvereinbarung getroffen und Höchstbeträge für eine 90-tägige DiGA-Nutzung festgelegt haben. Diese Höchstbeträge werden zweimal im Jahr für Gruppen mit mindestens zwei vergleichbaren DiGAs festgelegt. Bei der Berechnung dieser Höchstbeträge werden die im ersten Jahr der DiGA-Listung festgelegten Preise berücksichtigt. Die gelisteten DiGA werden in zwei Schritten kategorisiert, um Höchstbeträge für vergleichbare Anwendungen festlegen zu können – im ersten Zuordnungsschritt anhand des Indikationsbereichs (ICD‑10-Code) und im zweiten anhand des zu erzielenden positiven Versorgungseffekts (medizinischer Nutzen oder patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung).

Vergütungsbetrag: Nach Ablauf der ersten zwölf Monate der DiGA-Listung wird der sog. Vergütungsbetrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern ausgehandelt. Grundlegend für diese gemeinsame Verhandlung ist der Mehrwert der DiGA für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Mehrwert wird maßgeblich anhand der Qualität und des Ausmaßes des erzielten positiven Versorgungseffekts bestimmt. Konnte nach neun Monaten kein gemeinsamer Konsens erzielt werden, wird der Vergütungsbetrag innerhalb von drei Monaten durch eine Schiedsstelle festgelegt.

Das sagt die Praxis

Der höchste durchschnittliche tatsächliche Herstellerpreis1 liegt mit 1.170,38 € im Indikationsbereich Nervensystem. Grund dafür ist die mit 2.077,40 € vergleichsweise teure DiGA levidex. Der niedrigste durchschnittliche tatsächliche Herstellerpreis liegt mit 282,99 € im Bereich Ohren. Für die Mehrheit der Anwendungen wurden die Preise ein bis zweimal angepasst. Für die Anwendungen Oviva Direkt für Adipositas und Vivira fanden bereits drei Preisanpassungen statt. Für sechs DiGA wurde ein produktspezifischer Höchstbetrag   festgelegt, dieser liegt im Bereich zwischen 402,30 € (Endo App) und 839,70 € (Meine Tinnitus App - Das digitale Tinnitus Counseling). Der höchste durchschnittliche Vergütungsbetrag liegt mit 1.003,47 € ebenfalls im Bereich Nervensystem; der niedrigste durchschnittliche Vergütungsbetrag liegt mit 318,65 € im Bereich Geschlechtsorgane, Nieren und Harnwege.

Die  höchste bisher stattgefundene Preisanpassung mit einer Preisreduktion von -67,3 % fand bei der DiGA elevida aus dem Indikationsbereich Nervensystem statt, deren Preis von 743,75 € auf 243,00 € reduziert wurde. Bei 31 Anwendungen fand bisher (noch) keine Preisanpassung statt. Bei 16 Abwendungen erfolgte eine Reduktion des Preises und bei zwei Anwendungen eine Erhöhung des Preises (Kalmeda aus dem Indikationsbereich Ohren um 61,6 % und Oviva Direkt für Adipositas aus dem Indikationsbereich Hormone und Stoffwechsel um 19,2 %). Betrachtet man den jeweiligen Indi-kationsbereich, so fand die höchste durchschnittliche bisher stattgefundene Preisanpassung von -44,6 % innerhalb des Indikationsbereichs Geschlechtsorgane, Nieren und Harnwege statt; hier reduzierte sich der Preis von durchschnittlich 575,48 € auf 318,65 €. In fünf Indikationsbereichen fand bisher (noch) keine Preisanpassung statt. Lediglich innerhalb des Indikationsbereichs Ohren fand eine Erhöhung des Durchschnittspreises um 12,7 % von 282,99 € auf 319,00 € statt.

Zwei DiGA (Invirto - Die Therapie gegen Angst aus dem Indikationsbereich Psyche und ProHerz aus dem Indikationsbereich Herz-Kreislauf) können in Kombination mit einer Hardware (VR-Brille sowie Blutdruckmessgerät, Pulsoximeter, Waage und Körperthermometer) genutzt werden. Für diese Hardware fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 220 € und 495 € an.

 

 

 

Gut zu wissen

Die Kosten für eine DiGA inkl. deren Hardware werden vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sodass für die Nutzenden keine Kosten entstehen.

DiGA-FAQ // weitere Themen // Frage 2

Das DiGAFAQ des WIG2 Instituts greift die Fragen auf, die in unserer bisherigen Zusammenarbeit mit DiGA-Herstellern häufig gestellt wurden.

 


 

Als wissenschaftliches Institut unterstützen wir DiGA-Hersteller bei der Planung, Durchführung und Analyse der Erprobungsstudie, deren Ergebnisse die Grundlage für eine erfolgreiche Preisverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband bildet. Wir stellen sicher, dass die Ergebnisaufbereitung den formalen Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) entspricht und bestmöglich auf das erstellte Evaluationskonzept für den DiGA-Fast-Track einzahlt.

Mehr zum Leistungsangebot des WIG2 Instituts für Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach §33a und §139e SGB V