Tarifkalkulation und -Evaluation

Die Aufwendungen für Wahltarife müssen nach §53 SGB V Abs. 9 aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesen Wahltarifen auf Dauer finanziert werden. Um diese finanzielle Wirkung unter Beweis zu stellen, müssen in regelmäßigen Abstände versicherungsmathematische Gutachten erstellt und beim Bundesversicherungsamt eingereicht werden.

Wir unterstützen Sie bei der Kalkulation neuer Wahltarife, die diesen Ansprüchen genügen und entwickeln versicherungsmathematische Gutachten für bestehende Wahltarife.

Das multidisziplinäre Team des WIG2 Instituts bringt hierfür die wissenschaftliche Expertise und die Projekterfahrungen aus einer Vielzahl von Routinedatenanalysen und Gutachtenerstellungen ein.

Die Gutachtenerstellung erfolgt nach einem standardisierten Vorgehen. Dieses Vorgehen ermöglicht uns eine Bearbeitung auf qualitativ hohem Niveau, das einer späteren aktuariellen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde standhält.

Zielgruppen

  • Gesetzliche Krankenkassen