BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2018 mit Datenanalysen des WIG2 veröffentlicht

Die gesetzliche Krankenkasse BARMER hat den jährlichen Heil- und Hilfsmittelreport auf Basis der anonymisierten Daten ihrer Versicherten veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen: Die Ausgaben für Physio- und Ergotherapie weisen massive regionale Unterschiede auf. Auch in diesem Jahr ist der Heil- und Hilfsmittelreport unter Mitarbeit des WIG2 Instituts entstanden, das die dazugehörigen Datenanalysen durchgeführt hat. 

Die Heil- und Hilftsmittelversorgung ist eine zentrale Leistung gesetzlicher Krankenkassen. Zu Heilmitteln gehören physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische und podologische Leistungen, zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise Hörhilfen, Körperersatzstücke oder orthopädische Hilfsmittel. Bereits zum neunten Mal in Folge informiert die BARMER über den aktuellen Stand der Heil- und Hilfsmittelversorgung ihrer mehr als 9 Millionen Versicherten. Ziel des Reports ist es, die jährlichen Leistungs- und Kostenentwicklungen der BARMER-Versicherten im oftmals unübersichtlichen Gesundheitsmarkt transparent zu machen. Wie bereits in den Jahren zuvor konzipierte das WIG2 die Analyse der anonymisierten Daten über den Beobachtungszeitraum 2015-2017 und war sowohl für die Implementierung des Verfahrens als auch für die Auswertung verantwortlich, welche den Autoren anschließend zur Verfügung gestellt wurde.

Die Ergebnisse verdeutlichen massive regionale Unterschiede insbesondere bei den Ausgaben für die Physiotherapie, auf die rund Dreiviertel aller Heilmittelkosten entfallen. So belaufen sich die Therapiekosten je BARMER-Versicherten im Jahr 2017 in Bremen auf 54,74 Euro, in Berlin hingegen auf 89 Euro (+63%). Gleichzeitig wuchsen die Gesamtaufwendungen für Heilmittel in den Jahren 2015 bis 2017 um sechs Prozent auf 855 Millionen Euro. In der Hilfsmittelversorgung gab es einen noch stärkeren Kostenzuwachs von 12,1 Prozent seit dem Jahr 2015; auf 1,05 Milliarden Euro im Jahr 2017. Aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), durch das Heilvermittelvergütungsanpassungen zunächst auf drei Jahre befristet von der Grundlohnsummenbindung losgelöst werden, rechnet die BARMER im Heilmittelbereich auch in den kommenden Jahren mit weiteren Kostensteigerungen im dreistelligen Millionenbereich. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich auch die geplante gesetzliche Vereinheitlichung der Therapeutenvergütung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1. April 2019 auf die zukünftigen Zahlen der Kassen auswirken wird.

Mehr Informationen zur aktuellen Studie finden Sie auf der Website der BARMER. Hier steht auch der vollständige BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2018 zum Download bereit.

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