Krankenhausreport 2020

Schwerpunkt: Finanzierung und Vergütung am Scheideweg

Das 2003 in Deutschland eingeführte Fallpauschalensystem zur Krankenhausfinanzierung und -vergütung wurde als „lernendes System“ angelegt und erfuhr im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Veränderungen und Erweiterungen. Unsere WIG2-Kollegen Roman Kliemt und Dr. Dennis Häckl leisten im Krankenhaus-Report 2020 einen wichtigen Beitrag zur Analyse und Betrachtung dieses Finanzierungssystems: 

Anreize und Weiterentwicklungsperspektiven der Vergütung von Psychiatrie und Psychosomatik unter der Berücksichtigung von Modellverhaben

Roman Kliemt und Dennis Häckl

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wurden seit 2009 die Weichen für ein neues, die tagesgleichen Pflegesätze ablösendes Vergütungssystem gestellt. Das neue Vergütungssystem (PEPP) sollte leistungsorientiert und pauschalierend sein, stieß aber in seiner ursprünglichen Ausgestaltung auf enorme Kritik und Widerstände seitens der Fachverbände, sodass zum einen die verbindliche Einführung mehrfach verschoben wurde und zum anderen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) eine Neuausrichtung der Rahmenbedingungen erfolgte. Parallel dazu besteht seit 2012 die Möglichkeit, Modellvorhaben nach § 64b SGB V abzuschließen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die legislative Entwicklung und die bestehenden Regelungen des neuen Entgeltsystems in der stationären Versorgung, der Vergütung psychiatrischer Institutsambulanzen (PIA) und der Modellvorhaben. Es werden die krankenhausseitigen Anreizmechanismen der Patientenversorgung dargestellt und die empirische Evidenz aus bestehenden Studien skizziert. Abschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der Modellvorhaben gegenüber PEPP und es wird ein Ausblick auf den Fortgang beider Systeme gegeben.

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