Chancen und Limitationen der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V – Zentrales Register zur Schließung von Selektivverträgen soll Manipulationsanfälligkeit des RSA reduzieren

Selektivverträge stehen zum Teil im Verdacht, Anreize zur Manipulation der Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu liefern. Um dem entgegenzuwirken, wurden mit der letzten RSA-Reform im März 2020 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein zentrales Register zur Erfassung von Selektivverträgen geschaffen. Ziel der Vertragstransparenzstelle ist es, die Landschaft dieser Vertragsformen sowohl für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als auch für die Öffentlichkeit transparenter, nachvollziehbarer und informativer zu gestalten. Bereits sechs Monate nach Schaffung der Rechtsgrundlage ging die Basisausführung eines frei verfügbaren Online-Verzeichnisses auf der Website des BAS ans Netz und wurde nach dem ersten Betriebsjahr um verschiedene Vertragsangaben erweitert. Fast zwei Jahre Laufzeit markieren nun einen guten Zeitpunkt, um Struktur, Inhalt und Nutzeroberfläche dieses Werkzeugs etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, und mit den Zielvorgaben des Gesetzgebers abzugleichen.



Beobachtungen und Anwendungsversuche hinterließen dabei gemischte Eindrücke: So besitzt das Register mit der Abbildung von Art, Umfang und Geltungsbereich der erfassten Verträge durchaus transparenzschaffendes Potenzial. Die derzeit fehlende Sanktionierung bei Nicht-Meldung von Verträgen lässt allerdings offen, ob der Vertragsbestand überhaupt vollständig ist. Als Aufsichtsbehörde bekommt das BAS über das Verzeichnis bereits einen nützlichen Überblick zum Vertragsgeschehen und kann im Einzelfall Kenntnis über mögliche selektivvertragliche Anreize erlangen. Deren Kontrollfunktion bleibt durch die bisher fehlende Verknüpfung von Diagnosen mit der Vertragsnummer jedoch weiterhin eingeschränkt. Für die Öffentlichkeit ist der angestrebte Transparenz- und Informationsgewinn defacto (noch) nicht vorhanden, da konkrete Vertragsinhalte und deren Zweck nicht einsehbar, geschweige denn miteinander vergleichbar sind.

Alles in allem zeigt sich das Register als ausbaufähiger Ansatz mit vielen Möglichkeiten – sowohl zur Sicherung der RSA-Datengrundlagen als auch zur Förderung eines transparenteren Versorgungswettbewerbs in der GKV.

Autor:innen:
Benjamin Berndt, Imen Urukova (v. l. n. r.)

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