WIG2 Institut an Gutachten zur Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beteiligt

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. September 2018 offiziell den Endbericht des "Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung" abgenommen. Das WIG2 Institut war als Teil des beauftragten Konsortiums maßgeblich für die Bewertung des Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung sowie für die Neustrukturierung der räumlichen Verteilung von Versorgungsangeboten verantwortlich. Der Endbericht ist öffentlich verfügbar. Am 15. Oktober 2018 wurden die Ergebnisse des Gutachtens offiziell beim G-BA in Berlin vorgestellt.

Die deutsche Gesundheitsinfrastruktur ist regional heterogen. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in verschiedenen Regionen Deutschlands auch verschiedene Sozial- und Morbiditätsstrukturen vorliegen, wodurch wiederum ein unterschiedlicher Bedarf an Gesundheitsleistungen entsteht. Im Rahmen einer Bedarfsplanung muss daher gewährleistet sein, dass alle Menschen flächendeckend eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung in Anspruch nehmen können. An den G-BA wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Aufgabe herangetragen, diese regionale Bedarfsplanung zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Zur Bewertung und Weiterentwicklung der Bedarfsplanung hat der G-BA ein fachübergreifendes sowie wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das – im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung – beauftragte Konsortium umfasst neben dem WIG2 Institut die Ludwig-Maximilians-Universität München (Konsortialführer), die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Universitätsmedizin Greifswald, das Max-Planck Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik München sowie die 37 Grad Analyse und Beratung GmbH. Von Seiten des WIG2 waren Ines Weinhold, Leiterin Gesundheitsökonomie, und Danny Wende, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, für die Gutachtenteile zur Bewertung des Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung und der bisherigen Instrumente der Bedarfsplanung sowie zur Neustrukturierung der räumlichen Verteilung von Versorgungsangeboten zuständig.

Der Beschluss zur Abnahme des Gutachtens sowie ein Download-Link zum vollständigen Endbericht sind unter folgendem Link auf der Webseite des G-BA abrufbar: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3493/

Inhaltliche Rückfragen oder Presseanfragen richten Sie bitte direkt an den Gemeinsamen Bundesausschuss oder den Konsortialführer LMU München, Fachbereich Health Services Management.

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