WIG2 Institut mit BVA-Gutachten betraut

Im Vergabeverfahren durch das Bundesversicherungsamt (BVA) wurde das WIG2 Institut jüngst mit der Erstellung des Folgegutachtens zu den Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Auslandsversicherte nach § 269 Abs. 3c SGB V (i. V. m. § 33a Abs. 4 RSAV) beauftragt. Kern des Folgegutachtens stellt die Überprüfung und Weiterentwicklung der im Gutachten nach Absatz 3 Satz 1 für eine Ermittlung der Zuweisungen zur Deckung der Kosten für Auslandsversicherte entwickelten Modelle dar.

Als Auslandsversicherte gelten jene Versicherte, die zu den größten Teilen des vorangegangenen Ausgleichsjahres außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft waren. Die in Absatz 3 Satz 1 entwickelten Modelle dienen dabei der Ermittlung der Zuweisungen, die zur Deckung der Aufwendungen dieser Auslandskrankenversicherten benötigt werden. Hierfür werden Daten verwendet, anhand derer deutlich wird, welche Faktoren sich maßgeblich auf die Ausgaben der jeweiligen Krankenkassen für Auslandkrankenversicherte auswirken.

Das Folgegutachten dient nun zum einen der Überprüfung dieser Modelle. Zum anderen sind die Modelle zwecks ihrer Umsetzbarkeit zu optimieren oder aber entsprechende Alternativmodelle zu entwickeln. Die Erstellung des Folgegutachtens durch das WIG2 Institut erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) und Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen.

Weitere Informationen zur Ausschreiben erhalten Sie auf der Website des Bundesversicherungsamts.

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