Die steigende Zahl Pflegebedürftiger stellt Gesundheitssysteme zunehmend vor Herausforderungen. Im Juni 2021 wurden digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland aufgenommen. Nach der Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen diese einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken und/oder die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im häuslichen Umfeld unterstützen. Bisher existierte keine systematische Übersichtsarbeit, die DiPA (entsprechend der Definition des BfArM), adressiert.
Unter dem Titel „Effektivität digitaler Pflegeanwendungen bei Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld” erschien in der vergangenen Woche im Journal „Pflege“ ein Artikel, der die national und international verfügbare Evidenz zur Effektivität von DiPA systematisch erfasst und aufbereitet.