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Vorsorgepauschale im reformierten RSA – Prävention rechnet sich für Krankenkassen nur begrenzt

Spätestens seit dem Präventionsgesetz von 2015 ist die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung politisch anerkannt. Ein erster Versuch, präventive Leistungen auch finanziell im Rahmen des reformierten Risikostrukturausgleichs (RSA) abzubilden, wurde mit der Einführung der Vorsorgepauschale unternommen. Doch während die Gesundheitsausgaben insbesondere bei chronischen und präventionszugänglichen Erkrankungen stetig steigen, bleiben Präventionsleistungen im Vergleich dazu weiterhin ein marginaler Ausgabenposten. Die Vorsorgepauschale bietet bisher keine direkten wirtschaftlichen Vorteile. So können die Potenziale von Prävention zur finanziellen Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kaum genutzt werden. Dieses Resümee zieht eine vom BKV – Interessensgemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung e. V. – in Auftrag gegebene Analyse zu Präventionsanreizen im reformierten Risikostrukturausgleich.

Derzeit befasst sich die jüngst konstituierte FinanzKommission Gesundheit mit der Problematik, wie die GKV-Finanzen stabilisiert und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden können. In diesem Kontext stellt sich ebenfalls die Frage, welche Anreize Krankenkassen haben, um in Gesundheitsvorsorge zu investieren – und wie diese Anreize so gestärkt werden können, dass Prävention für Versicherte medizinisch sinnvoll ist, für Krankenkassen betriebswirtschaftlich attraktiv wird und für das Finanzierungssystem stabilisierend wirken kann. Die Analyse des Leipziger Forschungsinstituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung, WIG2, liefert datenbasierte Informationen darüber, inwieweit das aktuelle RSA-System aus Sicht der Krankenkassen geeignete finanzielle Anreize für Investitionen in Präventionsmaßnahmen bietet und an welchen Stellen strukturelle Hemmnisse bestehen.

Präventionsleistungen von 1,4 Mio. Versicherten unter der Lupe

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des WIG2 führten eine routinedatenbasierte, retrospektive Kontrollgruppenstudie basierend auf pseudonymisierten RSA-Daten von insgesamt 1.416.921 Versicherten durch: 70.062 Teilnehmende an der Freiwilligen Vorsorgeuntersuchung, 62.571 Teilnehmende an der Krebsvorsorge und 27.229 Teilnehmende an der Zahnvorsorge im Jahr 2018 standen Kontrollgruppen vergleichend gegenüber, die keinerlei Vorsorge im selben Jahr beanspruchten. Auf dieser Datengrundlage wurden die Effekte der drei analysierten Präventionsmaßnahmen auf Ausgaben, Morbidität, Zuweisungen und Deckungsbeiträge über den Zeitraum von 2017 bis 2021 ausgewertet.

Vorsorgepauschale bietet bisher keine direkten wirtschaftlichen Vorteile

Im Vergleich zeigte allein die Freiwillige Vorsorgeuntersuchung einen klaren wirtschaftlichen Vorteil. Unter Anwendung des reformierten Klassifikationsverfahrens ergab sich im Jahr 2021 ein Deckungsbeitragsplus von rund 71 Euro je teilnehmende Person gegenüber der Kontrollgruppe. Das lag jedoch nicht primär an der Vorsorgepauschale, sondern resultierte vor allem aus der stärkeren Zunahme zuweisungsfähiger Morbidität infolge der diagnostischen Screening-Funktion dieser Leistung. Bei der Krebsvorsorge war der Effekt deutlich schwächer ausgeprägt und stark abhängig von Alter, Geschlecht und dem verwendeten Klassifikationsverfahren. Hier profitierten vor allem ältere Versicherte durch eine höhere Erfassung von Krebsdiagnosen, während insbesondere bei Frauen und mittleren Altersgruppen teilweise nachteilige Effekte sichtbar wurden. Für die Zahnvorsorge ergab sich insgesamt ein wirtschaftlicher Nachteil, da weder die Vorsorgepauschale noch ein Zuwachs zuweisungsfähiger Morbidität die gestiegenen Leistungsausgaben kompensieren konnten – vor allem, weil zahnärztliche Diagnosen im RSA-System nicht berücksichtigt werden.

Erste Vorschläge für wirkungsvollere Präventionsanreize 

Die Ergebnisse zeigen, dass die finanzielle Wirkung der Vorsorgepauschale begrenzt bleibt und eine Weiterentwicklung des Systems sinnvoll erscheint. Der Ausbau der Vorsorgepauschale oder die Einführung eigenständiger Präventionsrisikogruppen könnten Investitionshemmnisse reduzieren, die in der Analyse beobachteten negativen Deckungsbeiträge abschwächen und die wirtschaftliche Attraktivität von Vorsorgeinvestitionen erhöhen. Weitere Reformoptionen, vertiefende Analysen und Grenzen der Studie werden im Gutachten ausführlich dargestellt.