**Teilnahmebedingungen

Geschäftsbedingungen für Veranstaltung der WIG2 GmbH

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmenden am Diskurs GKV (im Folgenden „Veranstaltung“) und der WIG2 GmbH (WIG2) als Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich oder online über die Veranstaltungswebsite https://www.wig2.de/kooperationen-und-wissenstransfer/diskurs-gkv/. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch WIG2 zu Stande. Soweit die Anmeldung zur Veranstaltung berücksichtigt werden kann, erhält der Teilnehmende umgehend eine Anmeldebestätigung via E-Mail.

3. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung inkl. der Tagungsunterlagen als kostenfreien Download sowie im Einzelfall angegeben Leistungen. Unsere Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. USt.

Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist WIG2 berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern.

4. Veranstaltung

Für das Zustandekommen der Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei weniger Teilnehmern bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung abzusagen.

WIG2 behält sich vor, in wichtigen Fällen (z. B. bei Ausfall eines Referenten durch Krankheit oder Unfall, höhere Gewalt oder anderweitig nicht im Vorfeld bekannte und kalkulierbare Notfälle oder Ausfall des Veranstaltungsortes) auch kurzfristige, inhaltlich notwendige, methodische und organisatorische Programmänderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Bei Ersatz von Referenten oder für einzelne ausgefallene Vorträge oder Workshops kann keine, auch nur anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen oder durch den Teilnehmer ein Rücktrittsrecht geltend gemacht werden.

5. Rücktritt

Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmenden einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

6. Stornierung

Eine schriftliche Stornierung ist kostenfrei bis acht Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierung ab zwei Wochen vor der Veranstaltung und bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

7. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung

WIG2 kann die Veranstaltung jederzeit aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, Coronaverordnungen, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Referenten) absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmende erhält eine bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

WIG2 ist berechtigt, die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, Coronaverordnungen, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Referenten) auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Teilnehmende ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Mitteilung zur Verschiebung der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten. Macht der Teilnehmende von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, gilt der mitgeteilte Ersatztermin als vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin akzeptiert.

Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit sich die Ansprüche auf eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit beziehen.

8. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referent:innen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. WIG2 übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsinhalte, die Tagungsunterlagen und die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke der Teilnehmenden.

Im Übrigen ist die Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt („wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, die zur Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen erforderlich sind und auf deren Erfüllung die Parteien daher regelmäßig vertrauen dürfen); die Haftung ist in diesen Fällen auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt.

Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer Garantie, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Hier haften wir unbeschränkt. 

9. Urheberrechte

Sämtliche Veranstaltungsunterlagen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten auch für die Bild- und Ton-Aufzeichnung der Veranstaltung selbst; diese sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

10. Hygienekonzept

Ein zum Veranstaltungszeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenes Hygienekonzept von WIG2 ist Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit die Teilnehmenden ein Unternehmer sind, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig vereinbart.