EVA64.2

Bundesweit einheitliche Wissenschaftliche Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V ab 2022

Das Evaluationsprojekt EVA64.2 ist die Weiterführung der seit 2015 laufenden, groß angelegten Studie EVA64. Die Betrachtung von bundesweit vorerst 11 Modellvorhaben zur sektorenübergreifenden Versorgung in der Psychiatrie nach § 64b SGB V wird mit EVA64.2 fortgeführt und auf neu etablierte Behandlungskonzepte erweitert. Auch in dieser Anschlussstudie dienen umfangreiche Sekundärdaten involvierter Krankenkassen als Grundlage für einen objektiven, datenbasierten und wissenschaftlich fundierten Vergleich. Die Studienergebnisse ermöglichen es, evidenzbasiert darüber zu entscheiden, ob moderne, psychiatrische Modellvorhaben das Potenzial haben, die Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener zu verbessern.

Hintergrund

Psychische Erkrankungen sind sowohl in ihrer Entstehung als auch in ihrem Verlauf vielschichtig und kompliziert. Für eine erfolgreiche Behandlung ist die sektorenübergreifende, gut koordinierte, engmaschig vernetzte und kosteneffiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure somit ganz besonders wichtig. Um die Entwicklung entsprechender Behandlungsformen im psychiatrischen Bereich dahingehend zu fördern, wurde 2013 im SGBV mit den Paragraphen 63 und 64b ein bundesweit ein einheitlicher Rahmen zur Weiterentwicklung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen abgesteckt.
 
Die Evaluationsstudien untersuchen, inwiefern sich moderne, interprofessionelle Versorgungskonzepte für psychisch erkrankte Menschen im Vergleich zur derzeit zumeist vollstationär ausgelegten Regelversorgung bewähren. Die Forschungsgruppe setzt sich aus Wissenschaftler:innen des WIG2 Instituts, des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung am Uniklinikum Dresden sowie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zusammen.  
 
An erster Stelle nimmt EVA64 bis 2025 bundesweit 18 Modellvorhaben zur sektorenübergreifenden Versorgung in der Psychiatrie nach § 64b SGB V in den Blick, die bis Ende 2016 begonnen hatten. Darüber hinaus sollen diese Behandlungskonzepte in der Folgestudie EVA64.2 – „Bundesweit einheitliche Wissenschaftliche Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V ab 2022“ – weiter beobachtet werden. Zusätzlich betrachtet das Evaluationsteam in dieser bis zu 19 Jahre andauernden Evaluation Modellvorhaben, die bis Mitte 2026 neu entwickelt wurden. Im Zentrum steht fortwährend die Fragestellung, ob Modellvorhaben aus medizinischer und gesundheitsökonomischer Sicht wirkungsvolle Alternativen zur regelhaften, vollstationären Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind. Können darüber beispielsweise teilstationäre oder ambulante Therapieelemente nahtlos und qualitätssteigernd in den Versorgungsprozess integriert werden? Ermöglichen neue, sektorenübergreifende Konzepte für Patient:innen zum Beispiel weniger vollstationären Aufenthalt in psychiatrischen Kliniken? Und werden finanzielle Ressourcen insgesamt betrachtet über Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung effektiver eingesetzt?
 
Die beiden ineinandergreifenden Evaluationen werden von bis zu 70 Krankenkassen gefördert. Sie stellen große Mengen an GKV-Sekundärdaten zu Verfügung, was eine datenbasierte Prüfung der Modelvorhaben hinsichtlich Wirkung, Aufwand und Effizienz ermöglicht. 

Studienkonzept

EVA64.2 soll, wie auch bei der Vorgängerevaluation, auf Grundlage einer routinedatenbasierten, kontrollierten Kohortenstudie durchgeführt werden. Der Studienablauf sieht vor, dass jedes der Modellvorhaben zunächst einzeln untersucht wird. Die Interventionsgruppe besteht aus Patient:innen, welche bei einer der teilnehmenden Kassen versichert sind und in einem Krankenhaus mit Vertrag gemäß § 64b SGB V behandelt werden oder wurden. Die Kontrollgruppe wird ebenfalls aus Versicherten dieser Kassen gebildet, wobei die Behandlung im Rahmen der Regelversorgung stattfindet bzw. stattfand. Derzeit arbeitet das Forscherteam am Feinkonzept für die Studie, den Datensatzbeschreibungen und dem statistischen Analyseplan.

§§ 63 und 64b SGB V
 
Um die Qualität der Versorgung sowie die Kosteneffizienz im psychiatrischen Bereich zu fördern, bieten die §§ 63 und 64b SGB V seit 2013 einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur Weiterentwicklung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen.  
 
Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patient:innen nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie es bei Verträgen der Integrierten Versorgung nötig ist. Zudem können sich alle Krankenkassen beteiligen, d. h. die Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Krankenkasse einen eigenen Vertrag zur Integrierten Versorgung verhandeln. Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA). Die Sektorentrennung in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll im Rahmen der Modellverträge durchbrochen werden, indem in den beteiligten Krankenhäusern die ökonomischen Anreize so verändert werden, dass eine Behandlung vermehrt am tatsächlichen Bedarf der Patientin oder des Patienten ausgerichtet wird. Wichtige Aspekte sind dabei die Förderung ambulanter, alternativer Behandlungsangebote, während gleichzeitig monetäre Fehlanreize für vollstationäre Behandlungen vermindert werden sollen. Dies wird erreicht, indem das Setting der Behandlung –vollstationär, teilstationär, ambulant oder alternative Behandlungsformen – keinen Einfluss auf das Gesamtbudget hat.
 
Quelle: Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV)

Ansprechpartnerin für das Projekt am WIG2 Institut ist  Dr. Ines Weinhold (2. v. li.). Die WIG2-Teilprojektleitung erfolgt durch Dr. Franziska Claus (3. v. li.), die wissenschaftliche Leitung  am WIG2 Institut obliegt Roman Kliemt (1. v. li.).
 
Konsortialpartner sind das Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung vom Uniklinikum Dresden und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
 
Insgesamt sind 27 Krankenkassen an EVA64.2 beteiligt.
 
Zeitraum: 2022–2031
 
Stand: Januar 2023